Recht & Gesetze · Steuer
Klimaanlage von der Steuer absetzen: So funktioniert der Handwerkerbonus
Kurze Antwort: 20 % der Arbeitskosten für Montage und Wartung ziehen Sie direkt von Ihrer Steuer ab, bis zu 1.200 € im Jahr (Stand 2026). Das Gerät selbst zählt nicht. Bezahlen Sie per Überweisung.
· 2 Min. Lesezeit

Was abziehbar ist.
Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt gibt es eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr. Das gilt für Eigentümer und Mieter, für die Montage in der bestehenden Wohnung genauso wie für die jährliche Wartung oder eine Reparatur.
- Zählt: Arbeitszeit, Anfahrt, Maschinenkosten
- Zählt nicht: Gerät, Kältemittel und anderes Material
- Voraussetzung: Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten
- Voraussetzung: Zahlung per Überweisung, nicht bar
2027 soll der Bonus sinken.
Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Danach soll der Bonus ab 2027 auf 15 % und höchstens 900 € sinken. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Wer ohnehin plant, kann die Montage oder Wartung noch 2026 ausführen und bezahlen – entscheidend ist das Jahr der Zahlung.
Wann es nicht klappt.
Im Neubau – also bei der erstmaligen Herstellung – gilt der Bonus nicht. Wer für dieselbe Maßnahme eine Förderung bekommt, kann sie nicht zusätzlich absetzen. Und der Höchstbetrag gilt für alle Handwerkerleistungen eines Jahres zusammen.
Vermieter und Gewerbe.
Vermieter setzen die Kosten als Werbungskosten an, Unternehmen als Betriebsausgaben oder über die Abschreibung. Dann gilt § 35a nicht, oft ist der Steuervorteil aber größer.
Unsere Rechnung ist darauf vorbereitet.
Wir weisen Arbeits- und Materialkosten getrennt aus. Den Rest klärt Ihre Steuerberatung – wir beraten zur Technik, nicht zur Steuer. Was eine Anlage kostet, steht unter Kosten pro Raum.
Quellen
Klartext
Kurz gefragt
Kann ich die Wartung meiner Klimaanlage absetzen?
Ja. Die Arbeitskosten der Wartung zählen als Handwerkerleistung: 20 % davon mindern Ihre Steuer, zusammen mit anderen Handwerkerleistungen bis 1.200 € im Jahr.
Gilt der Handwerkerbonus auch für Mieter?
Ja, wenn Sie die Leistung selbst beauftragen und bezahlen oder sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung ausgewiesen ist.
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