Recht & Gesetze · Mieter
Klimaanlage in der Mietwohnung: Was Mieter dürfen und was nicht
Kurze Antwort: Für eine Split-Klimaanlage brauchen Sie als Mieter die Zustimmung des Vermieters – am besten schriftlich. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Ein mobiles Gerät ohne Bohrung dürfen Sie in der Regel einfach aufstellen.
· 2 Min. Lesezeit

Warum eine Split-Klimaanlage Zustimmung braucht.
Für ein Split-Gerät wird die Außenwand durchbohrt, das Außengerät hängt an Fassade, Balkon oder Dach, Kältemittelleitungen und Kondensat brauchen einen Weg. Das ist eine bauliche Veränderung der Mietsache. Ohne Erlaubnis riskieren Sie eine Abmahnung und müssen den alten Zustand wiederherstellen.
Kein Anspruch nach § 554 BGB.
Seit Dezember 2020 können Mieter für bestimmte Umbauten eine Erlaubnis verlangen: für Barrierefreiheit, das Laden von Elektroautos, Einbruchschutz und seit Oktober 2024 auch für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). Klimaanlagen stehen nicht auf dieser Liste. Ob Ihr Vermieter zustimmt, entscheidet er also selbst – Gründe wie Fassade, Lärm für Nachbarn oder eine nötige Zustimmung der Eigentümergemeinschaft spielen dabei eine Rolle.
Mit diesen Unterlagen sagt der Vermieter eher Ja.
Je konkreter die Anfrage, desto leichter die Entscheidung. Den Vorschlag mit Gerät und Standort können Sie im Klima-Planer erstellen und als Grundlage mitschicken.
- Standort von Innen- und Außengerät mit Foto oder Skizze
- Datenblatt mit Schallleistung und Farbe des Außengeräts
- Leitungsweg und Größe der Kernbohrung
- Montage durch einen zertifizierten Fachbetrieb
- Wer Wartung, Haftung und Strom trägt
- Was beim Auszug passiert: Rückbau oder Übernahme
Rückbau beim Auszug.
Wer auszieht, gibt die Wohnung grundsätzlich im ursprünglichen Zustand zurück. Ohne andere Vereinbarung heißt das: Gerät abbauen, Bohrung fachgerecht verschließen. Halten Sie deshalb schon in der Zustimmung fest, ob die Anlage bleiben darf und ob der Vermieter sie übernimmt. Den Rückbau übernehmen wir auch – das Kältemittel muss dabei fachgerecht abgesaugt werden.
Mobiles Klimagerät als Alternative.
Ein Monoblock-Gerät mit Abluftschlauch im Fenster ist keine bauliche Veränderung und braucht in der Regel keine Erlaubnis. Es ist aber laut und deutlich weniger effizient. Den Vergleich lesen Sie unter Mobiles Klimagerät oder Split?.
Quellen
Klartext
Kurz gefragt
Darf ich als Mieter eine Split-Klimaanlage einbauen?
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Einen gesetzlichen Anspruch wie bei Wallbox oder Balkonkraftwerk gibt es für Klimaanlagen nicht.
Brauche ich für ein mobiles Klimagerät eine Erlaubnis?
In der Regel nicht, solange nichts gebohrt oder dauerhaft verändert wird und Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden.
Wer bezahlt Wartung und Strom?
Wer die Anlage einbauen lässt, trägt normalerweise auch Wartung und Strom. Halten Sie das in der Vereinbarung mit dem Vermieter fest.
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