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Neue F-Gase-Verordnung: Was sie für Ihre Klimaanlage bedeutet

Kurze Antwort: Ihre bestehende Klimaanlage darf weiterlaufen und gewartet werden. Für neue Geräte werden Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial schrittweise verboten – bei Split-Klimaanlagen bis 12 kW ist R32 ab 2029 für neue Geräte nicht mehr erlaubt. Die Hersteller stellen deshalb auf natürliche Kältemittel wie R290 um.

· 2 Min. Lesezeit

Büro, Innengerät Wandgerät.

Was sich geändert hat.

Seit dem 11. März 2024 gilt die neue EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase. Sie ersetzt die alte Verordnung von 2014. Ziel: Die Menge an teilfluorierten Kältemitteln (HFKW) auf dem EU-Markt sinkt schrittweise und erreicht 2050 null. Gleichzeitig verbietet die Verordnung stufenweise neue Geräte mit Kältemitteln, die dem Klima besonders schaden.

Bestehende Anlagen: weiter betreiben, gut warten.

Eine Anlage, die heute läuft, müssen Sie nicht austauschen. Sie dürfen sie betreiben, warten, reparieren und nachfüllen – ein Serviceverbot gilt erst für Kältemittel mit sehr hohem Treibhauspotenzial (GWP ab 2.500), wie sie in Klimaanlagen kaum vorkommen. Weil Kältemittel knapper werden, kann ein Nachfüllen aber teurer werden. Umso wichtiger ist eine dichte Anlage – regelmäßige Wartung zahlt sich aus.

Neue Geräte: schrittweise ohne F-Gase.

Für Split-Klimaanlagen sieht Anhang IV der Verordnung mehrere Stichtage vor. Sie gelten für das erstmalige Inverkehrbringen neuer Geräte – Ausnahmen gibt es jeweils, wo Sicherheitsvorgaben am Standort ein anderes Kältemittel verlangen.

  • Seit 2025: keine neuen Single-Split-Geräte unter 3 kg Füllung mit GWP 750 oder mehr (z. B. R410A)
  • Ab 2027: Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen bis 12 kW nur noch mit GWP unter 150
  • Ab 2029: Luft-Luft-Split-Klimaanlagen bis 12 kW nur noch mit GWP unter 150 – das betrifft R32
  • Ab 2029 bzw. 2033: strengere Grenzen auch für Split-Anlagen über 12 kW
  • Ab 2035: Split-Geräte bis 12 kW grundsätzlich ohne fluorierte Kältemittel

Was heißt das für R32 und R290?

R32 ist heute das häufigste Kältemittel in Split-Geräten. Neue Luft-Luft-Geräte bis 12 kW mit R32 dürfen noch bis Ende 2028 in Verkehr gebracht werden; eingebaute Anlagen laufen danach ganz normal weiter. Die nächste Generation setzt auf R290 (Propan), das kein F-Gas ist und unter keine dieser Grenzen fällt. Mehr dazu im Artikel R290: das Kältemittel der Zukunft.

Ihre Pflichten als Betreiber.

Ab einer bestimmten Kältemittelmenge (gemessen in CO₂-Äquivalent) sind regelmäßige Dichtheitskontrollen Pflicht. Typische Split-Geräte für Wohnung oder Büro liegen meist darunter. Gewerbliche Anlagen und Kühlzellen prüfen wir im Rahmen der Wartung. Unabhängig davon gilt: Installation, Wartung und Rückbau dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe übernehmen. Wer ein Split-Gerät kauft, muss nachweisen, dass ein solcher Betrieb es einbaut.

Quellen

Klartext

Kurz gefragt

Muss ich meine alte Klimaanlage wegen der F-Gase-Verordnung austauschen?

Nein. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben, gewartet, repariert und in aller Regel auch nachgefüllt werden.

Darf ich ein Split-Gerät selbst montieren?

Nein. Geräte mit fluorierten Kältemitteln dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe installieren; beim Kauf ist das nachzuweisen.

Lohnt es sich, jetzt noch ein R32-Gerät zu kaufen?

Ja, wenn das Gerät zum Raum passt. Luft-Luft-Geräte bis 12 kW mit R32 dürfen bis Ende 2028 neu in Verkehr gebracht und danach unbegrenzt betrieben und gewartet werden. Wir beraten Sie, ob es für Ihren Fall schon ein passendes R290-Gerät gibt.