Recht & Gesetze · Neues Gesetz
Gebäudemodernisierungsgesetz: Was das neue „Heizungsgesetz“ für Klimaanlagen heißt
Kurze Antwort: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) statt des alten GEG. Die Pflicht, mit 65 % erneuerbarer Energie zu heizen, ist weggefallen. Eine Split-Klimaanlage bleibt eine gute Ergänzung zum Heizen – vorgeschrieben ist sie nicht.
· 2 Min. Lesezeit

Was sich im Juli 2026 geändert hat.
Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudeenergiegesetz Mitte Juli 2026 umfassend geändert und in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Die wichtigsten Punkte für Hausbesitzer:
- Die 65-%-Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand entfällt
- Eigentümer wählen die Heizung selbst: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse, Gas oder Öl
- Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 steigende Anteile Bio-Brennstoff nutzen: 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 %
- Für die Förderung gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Bedingungen
Und die Klimaanlage?
Eine Split-Klimaanlage ist eine Luft-Luft-Wärmepumpe: Sie kühlt im Sommer und heizt mit Strom und Umweltwärme, besonders günstig in Frühjahr und Herbst. Viele Kunden entlasten damit ihre bestehende Heizung – Wohnzimmer und Büro werden per Split geheizt, der Kessel springt seltener an. Das spart Brennstoff, egal welche Heizung im Keller steht.
Was eine Luft-Luft-Wärmepumpe nicht kann.
Warmwasser bereitet sie nicht, und in Bad und Fluren fehlt oft ein Innengerät. Ob sie als alleinige Heizung reicht, hängt vom Gebäude ab und gehört in die Hand eines Energieberaters. Split-Klimaanlagen wurden bisher in der Regel nicht über die Heizungsförderung bezuschusst – prüfen Sie die neuen Bedingungen bei der KfW, bevor Sie mit einem Zuschuss rechnen.
Für Gewerbe: energetische Inspektion.
Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung, wie sie in Büros, Praxen und Läden vorkommen, müssen energetisch inspiziert werden: erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme, danach spätestens alle zehn Jahre. Das verbinden wir gern mit der Wartung.
Entscheiden nach Gebäude, nicht nach Schlagzeile.
Die Bundesregierung will das Gesetz 2030 überprüfen; dazu kommen Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie. Entscheidend ist der Stand am Tag Ihres Auftrags. Wir sagen Ihnen ehrlich, was eine Klimaanlage in Ihrem Haus leisten kann – den Rest klärt die Energieberatung.
Quellen
Klartext
Kurz gefragt
Gilt die 65-%-Regel für Heizungen noch?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist sie seit dem 29. Juli 2026 entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 aber steigende Anteile Bio-Brennstoff nutzen.
Darf ich mit einer Split-Klimaanlage heizen?
Ja. Split-Geräte sind Luft-Luft-Wärmepumpen und heizen effizient, vor allem in der Übergangszeit. Warmwasser liefern sie nicht.
Mehr Antworten im Ratgeber

